Auf Wunsch bieten wir Ihnen Leistungen im Rahmen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) für Baustellen an. Dies ist nach §3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) notwendig, sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrere Arbeitgeber tätig werden.
Dabei übernehmen wir verschiedene Aufgaben während der Planung und Ausführung Ihres Bauvorhabens in Bezug auf die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes:
- Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für Baustellen (SiGe-Plan Beispiel)
- Erstellung von sicherheitstechnischen Baustellenbewertungen, Baustelleneinrichtungsplänen usw.
- Überwachung der Durchführung von Bauarbeiten gemäß Baustellenverordnung im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Erstellung von Handlungsanleitungen für den Gebrauch, Betrieb bzw. die Wartung bestehender Gebäude